Nachsorge

Nach Abschluss der medizinischen Primärbehandlung, beginnt eine Zeit, in der viele Patientinnen verunsichert sind.

In der Nachsorge haben Ärzte und Therapeuten die Aufgabe, die Patientinnen langfristig zu unterstützen. Im Brust-Zentrum Donau-Riß wird bereits während der Behandlung, aber auch in der Zeit danach, großer Wert auf psychoonkologische Betreuung gelegt.

Der nachsorgende Fach- oder Hausarzt als Kooperationspartner des Brust-Zentrums ist Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit der Erkrankung in der Zeit nach der abgeschlossenen Primärbehandlung. Bei Bedarf ist es in enger Zusammenarbeit jederzeit möglich ,die Patientin erneut im Brust-Zentrum vorzustellen, um weitere Behandlungsschritte gemeinsam abzustimmen.

Um nach der Primärbehandlung körperlich wieder leistungsfähig zu werden und um Langzeitfolgen der Behandlung vorzubeugen, haben die betroffenen Patientinnen im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation. Leistungsträger sind bei den gesetzlich Versicherten die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gelten die individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken oder ambulante Angebote, gegebenenfalls auch Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.

In Biberach und in Ehingen finden Betroffene auch Unterstützung in Selbsthilfegruppen. Mit umfangreichen Angeboten bieten diese Gruppen, weit über die eigentliche Erkrankung hinaus, Möglichkeiten zur besseren Bewältigung der Erkrankung und der damit verbundenen Sorgen und Ängste.

Nachsorgeuntersuchungen
Nach Abschluss der Behandlung raten wir zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Diese dienen mehreren Zwecken. Zum einen soll der Behandlungserfolg geprüft werden. Zum anderen dienen sie der langfristigen Betreuung, der Feststellung eines evtl. bestehenden, zusätzlichen Behandlungsbedarfes, der Überwachung der Therapiefolgen sowie evtl. Nebenwirkungen der stattgehabten oder noch laufenden Tumorbehandlung.

Eine regelmäßige, gezielte Suche nach möglichen Metastasen bei beschwerde- und symptomfreien Patientinnen bringt dagegen nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse keinen Behandlungsvorteil. Auch wird von einer routinemäßigen Blutentnahme zur Tumormarker-Bestimmung ohne konkreten Anlass abgeraten.

Falls bei einer Patientin bereits bei der Primärbehandlung Metastasen vorlagen oder solche im weiteren Verlauf der Erkrankung, aufgrund einer entsprechenden Symptomatik festgestellt werden, werden Umfang und Zeitintervalle der Nachsorgeuntersuchungen angepasst.

Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft:
· In den ersten drei Jahren erfolgen die Untersuchungen alle drei Monate, im vierten und fünften Jahr alle sechs Monate.
· Nach fünf Jahren ohne Rückfall, sind Kontrollen in jährlichen Abständen ausreichend.
· Nur bei konkretem Verdacht auf eine Metastasierung werden apparative und labormedizinische Untersuchungen veranlasst.

Selbstverständlich sollte keine Patientin bis zum nächsten festen Arzttermin warten, falls Beschwerden auftreten oder sie eine Veränderung im Bereich der betroffenen Brust, bzw. der Gegenseite bemerkt.

Um ein gutes Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln, wird aus ärztlicher Sicht die Selbstuntersuchung der Restbrust und der nicht betroffenen Brust empfohlen.